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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.02.2021

progres.nrw: NRW fördert wieder umweltfreundliche Energietechniken

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie  Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen wollen, können ab sofort wieder Zuschüsse aus dem Programm progres.nrw beantragen. Anträge lassen sich voraussichtlich bis zum 20. November 2021 stellen.

Mit progres.nrw unterstützt Nordrhein-Westfalen beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und eine Kombination aus Holzpelletsheizung und Solarthermie, aber auch gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme. Zuschüsse erhält ebenfalls, wer einen Batteriespeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installieren möchte.  Im vergangenen Jahr hat das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium so viele Anlagen wie noch nie seit Bestehen des Programms gefördert. Mit rund 25.000 Zuwendungsbescheiden und einer Gesamtfördersumme von 49,3 Millionen Euro konnte es fast dreimal so viele Anträge und insgesamt mehr als doppelt so viele Fördermittel wie im Vorjahr bewilligen. Schwerpunkte der vergangenen Förderperiode waren elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage (30,8 Millionen Euro), Wohnungslüftungsanlagen (fünf Millionen Euro) und geothermische Bohrungen für Erdwärmepumpen (4,5 Millionen Euro). Private Hausbesitzerinnen und -besitzer und Unternehmen können seit 4. Februar 2021 wieder online Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen.

Auf folgende Änderungen bei progres.nrw weist die Bezirksregierung Arnsberg hin

  • Batteriespeicher: Der Fördersatz für Batteriespeicher wird von 200 auf 150 Euro je Kilowattstunde abgesenkt. Das maximal zulässige Verhältnis der PV-Leistung in Kilowatt zur Batteriespeicherkapazität in Kilowattstunden beträgt eins zu drei statt eins zu zwei. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro.
  • Wärmeübergabestationen: Der Fördersatz für Wärmeübergabestationen wird auf 1.000 Euro je Anlage vereinheitlicht. Bisher hatte es je nach Anlagengröße entweder 1.000 oder 1.500 Euro gegeben. Auch Unternehmen können wieder eine Förderung beantragen.
  • Biomasseanlagen: Für Kombikessel (Hybridkessel) und Holzhackschnitzelkessel wird der Fördersatz von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage gesenkt. Im Neubau werden nur noch Pelletskessel mit Brennwerttechnik, wassergeführte Pelletsöfen und Holzvergaseröfen gefördert.
  • Geothermie – Erdwärmekollektoren: Bei Erdwärmekollektoren wird im Neubau der Fördersatz von 3,25 auf drei Euro pro Quadratmeter gesenkt und im Bestandsbau von 6,50 auf sechs Euro pro Quadratmeter.
  • Wohngebäude – Passivhaus-Standard und Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard: Die Gebäudestandards werden nur noch innerhalb des Landesprojekts „100 Klimaschutzsiedlungen“ gefördert. Ein Link für die Antragstellung wird auf Anfrage zugesandt.
  • Außerdem weist die Bezirksregierung auf das Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns hin.
  • Quelle: Wirtschaftsministerium NRW / Bezirksregierung Arnsberg / jb

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